Barrierefreiheitserklärung
Die Parlamentsdirektion ist bemüht, ihre Website https://lehrlingsforum.parlament.at/ im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://lehrlingsforum.parlament.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unverhältnismäßige Belastung
Im Rückblick auf vergangene Lehrlingsforum-Workshops werden auf https://lehrlingsforum.parlament.at/ im „Blog“-Bereich nicht barrierefrei erstellte Beiträge – es handelt sich dabei um mp4-, mp3- und pdf-Dateien – archiviert. Diese Beiträge sind von den Workshop-TeilnehmerInnen erstellt worden und sollen vornehmlich auch für diese gespeichert bleiben. Aufgrund der Vielzahl der archivierten Beiträge sind PDF-Dateien, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, und aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Video- und Audiomedien, die nach dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, vom WZG ausgenommen (§ 2 Abs. 3 lit. a und b WZG). Die Parlamentsdirektion stellt auf Anfrage archivierte Beiträge barrierefrei.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
PDF-Dateien, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, und aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind vom WZG ausgenommen (§ 2 Abs. 3 lit. a und b WZG).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von Selbstbewertungen. Eine externe Prüfung ist für den Herbst 2020 vorgesehen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Parlamentsdirektion ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Internetangebote bemüht. Weitestgehend wird auf Technologien verzichtet, die die Nutzung unserer Website erschweren. Wo dies nicht gelingt, versuchen wir Alternativen anzubieten, um niemanden von Informationen auszuschließen. Die Parlamentsdirektion ist selbstverständlich laufend um weitere Verbesserungen bemüht.
Die Parlamentsdirektion ist überdies bestrebt, die Zugänglichkeit von PDF-Dokumenten zu verbessern. Die Garantie eines lückenlos barrierefreien Zugangs ist mit den derzeitigen verfügbaren technischen Mitteln noch nicht vollständig möglich. Die Parlamentsdirektion stellt auf Wunsch ältere Dokumente im PDF-Format barrierefrei. Zur Verbesserung unserer Services ist die Parlamentsdirektion auf Ihre Rückmeldung angewiesen. Bei Anregungen und Schwierigkeiten bei der Nutzung des Web-Angebots der Parlamentsdirektion wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Kontakt:
Lehrlingsforum-Team
E-Mail: jugend@parlament.gv.at
Servicetelefon: +43 1 401 10-2246
Montag bis Freitag von 9:00 – 15:00 Uhr
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Diese Erklärung wurde am 3. Jänner 2023 aktualisiert.